Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltung gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (B2B).
TriCom-IT GmbH
Lessingstraße 2
89231 Neu-Ulm Stand: August 2026
Lessingstraße 2
89231 Neu-Ulm Stand: August 2026
§ 1Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der TriCom-IT GmbH, Lessingstraße 2, 89231 Neu-Ulm („TriCom-IT“), und ihren Kunden („Kunde“).
- Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
- Diese AGB gelten insbesondere für:
- IT-Dienstleistungen,
- Managed IT Services,
- Support- und Wartungsleistungen,
- IT-Beratung und Consulting,
- IT-Sicherheitsleistungen,
- Cloud- und SaaS-Leistungen,
- KI- und Automatisierungsleistungen,
- Softwareentwicklung,
- Software- und Lizenzleistungen sowie
- die Lieferung und Installation von Hardware.
- Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, TriCom-IT stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
- Individuelle Vereinbarungen zwischen TriCom-IT und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB. Dies gilt insbesondere für Angebote, Leistungsbeschreibungen, Projektverträge, Auftragsbestätigungen, Service-Level-Agreements („SLA“) und sonstige individuell vereinbarte Vertragsdokumente.
§ 2Einbeziehung und Vertragsunterlagen
- Diese AGB werden Bestandteil des Vertrags, wenn TriCom-IT bei Vertragsschluss auf ihre Geltung hinweist, dem Kunden die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen, und der Kunde ihrer Geltung zustimmt.
- TriCom-IT stellt dem Kunden die AGB auf Wunsch in Textform zur Verfügung.
- Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich vorrangig aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag, Projektvertrag oder einer sonstigen individuellen Leistungsbeschreibung.
- Soweit mehrere Vertragsdokumente bestehen, gilt folgende Rangfolge:
- individuelle Vereinbarungen und Nachträge,
- Leistungsbeschreibung bzw. Angebot,
- SLA oder sonstige besondere Leistungsbedingungen,
- besondere Bedingungen für SaaS-, Cloud-, Lizenz- oder Managed-Service-Leistungen,
- diese AGB.
- Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 3Vertragsschluss
- Angebote von TriCom-IT sind, sofern nicht ausdrücklich anders bezeichnet, freibleibend und unverbindlich.
- Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder in Textform erfolgende Auftragsbestätigung, durch Annahme eines Angebots von TriCom-IT oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
- Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Leistungsbeschreibung.
- Nebenabreden und Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen grundsätzlich der Bestätigung in Textform. Dies gilt nicht für geringfügige technische oder organisatorische Abstimmungen, die keine wesentliche Änderung des Vertragsgegenstandes oder der Vergütung darstellen.
- Besprechungsprotokolle dienen der Dokumentation der besprochenen Inhalte. Soweit darin konkrete Vereinbarungen oder Änderungen des Leistungsumfangs enthalten sind, werden diese verbindlich, wenn sie von beiden Vertragsparteien bestätigt werden oder eine entsprechende Vereinbarung in Textform getroffen wird.
§ 4Leistungsumfang und Leistungserbringung
- TriCom-IT erbringt die im jeweiligen Auftrag vereinbarten Leistungen.
- Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, sind nicht geschuldet. Dies gilt insbesondere für:
- Installations- und Konfigurationsleistungen,
- Migrationen,
- Dokumentationen,
- Schulungen,
- Datenübernahmen,
- Supportleistungen,
- Wiederherstellungen von Daten,
- individuelle Anpassungen,
- Programmierleistungen sowie
- laufende Überwachung und Wartung.
- TriCom-IT ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Mitarbeiter, freie Mitarbeiter und Subunternehmer einzusetzen. TriCom-IT bleibt gegenüber dem Kunden für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung verantwortlich, soweit gesetzlich zulässig.
- Technisch erforderliche oder sachlich gerechtfertigte Änderungen an der Art und Weise der Leistungserbringung sind zulässig, sofern der vereinbarte Leistungszweck dadurch nicht wesentlich verändert wird.
- Wesentliche Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung. Hierdurch entstehender zusätzlicher Aufwand kann gesondert vergütet werden.
- TriCom-IT ist berechtigt, Leistungen in Teilleistungen zu erbringen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist oder sich aus dem Projektablauf ergibt.
§ 5Änderungen und zusätzliche Leistungen
- Änderungswünsche des Kunden nach Vertragsschluss werden nach Möglichkeit umgesetzt.
- Führt eine Änderung zu zusätzlichem Arbeitsaufwand, zusätzlichen Kosten oder einer Verschiebung vereinbarter Termine, informiert TriCom-IT den Kunden hierüber angemessen.
- Zusätzliche Leistungen werden nach der jeweils vereinbarten Vergütung, andernfalls nach den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Preisen von TriCom-IT abgerechnet.
- Soweit eine Änderung wesentliche Auswirkungen auf Termine oder Kosten hat, kann TriCom-IT die Umsetzung bis zur Bestätigung der geänderten Rahmenbedingungen zurückstellen.
- Durch den Kunden verursachte Verzögerungen berechtigen TriCom-IT zur angemessenen Anpassung der vereinbarten Leistungsfristen und, soweit zusätzlicher Aufwand entsteht, zur entsprechenden Vergütungsanpassung.
§ 6Termine und Verzögerungen
- Liefer- und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
- Vereinbarte Fristen beginnen grundsätzlich erst zu laufen, wenn sämtliche für die Leistung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Freigaben und sonstigen Mitwirkungshandlungen des Kunden vorliegen.
- Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden verlängern die vereinbarten Fristen angemessen.
- Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von TriCom-IT, insbesondere höhere Gewalt, Naturereignisse, Krieg, behördliche Maßnahmen, erhebliche Störungen von Telekommunikations- oder Energieversorgung, erhebliche Störungen bei Cloud- oder Hosting-Anbietern, Ausfälle von Vorlieferanten sowie sonstige unvorhersehbare und nicht von TriCom-IT zu vertretende Ereignisse, verlängern Leistungsfristen für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlauffrist.
- Dies gilt auch für erhebliche Cyberangriffe oder Sicherheitsvorfälle, soweit diese trotz angemessener und branchenüblicher Schutzmaßnahmen von TriCom-IT nicht verhindert werden konnten und außerhalb des von TriCom-IT beherrschbaren Verantwortungsbereichs liegen.
- Die Haftung von TriCom-IT für eigene Pflichtverletzungen richtet sich unabhängig davon nach § 16 dieser AGB.
- Gesetzliche Rechte des Kunden bei erheblicher und von TriCom-IT zu vertretender Verzögerung bleiben unberührt.
§ 7Abnahme bei Werkleistungen
- Soweit die Parteien einen Werkvertrag vereinbart haben, ist der Kunde verpflichtet, das vertragsgemäß hergestellte Werk abzunehmen.
- Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
- Nach Fertigstellung kann TriCom-IT den Kunden zur Abnahme unter angemessener Fristsetzung auffordern. Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, gelten die gesetzlichen Regelungen über die Abnahmefiktion.
- Der Kunde hat bei der Abnahme erkennbare Mängel nachvollziehbar zu dokumentieren.
- Die gesetzlichen Regelungen zur Abnahme und Abnahmefiktion bleiben unberührt.
§ 8Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde hat alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und vollständig zu erbringen.
- Hierzu gehören insbesondere:
- Bereitstellung notwendiger Informationen und Unterlagen,
- Bereitstellung erforderlicher Zugänge und Berechtigungen,
- Zugang zu Servern, Netzwerken, Arbeitsplätzen und sonstigen Systemen,
- Bereitstellung geeigneter Ansprechpartner,
- Erteilung erforderlicher Freigaben,
- Bereitstellung notwendiger Testdaten,
- Durchführung erforderlicher Tests,
- Bereitstellung erforderlicher Arbeitsplätze und Infrastruktur bei Vor-Ort-Einsätzen,
- Bereitstellung notwendiger Service- und Austauschgeräte,
- rechtzeitige Information über geplante Änderungen an der IT-Infrastruktur.
- Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten und sonstige Authentifizierungsinformationen sicher aufzubewahren und nur hierzu berechtigten Personen zugänglich zu machen.
- Soweit TriCom-IT für die Leistungserbringung administrative Berechtigungen benötigt, stellt der Kunde diese rechtzeitig zur Verfügung.
- Kommt der Kunde erforderlichen Mitwirkungspflichten trotz angemessener Fristsetzung nicht nach, ist TriCom-IT berechtigt, die hierdurch entstehenden zusätzlichen Aufwendungen und Wartezeiten zu berechnen.
- Von TriCom-IT gesetzte Fristen verlängern sich angemessen, soweit der Kunde erforderliche Mitwirkungshandlungen nicht rechtzeitig erbringt.
§ 9Remote-Zugriff und Fernwartung
- Soweit vereinbart, darf TriCom-IT zur Erbringung ihrer Leistungen auf Systeme des Kunden per Fernzugriff zugreifen.
- Der Kunde stellt die hierfür erforderlichen technischen Voraussetzungen und Berechtigungen zur Verfügung.
- Remote-Zugriffe werden grundsätzlich nur im zur Leistungserbringung erforderlichen Umfang vorgenommen.
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Zugänge und Systeme einen angemessenen Sicherheitsstandard aufweisen.
- Soweit der Kunde Remote-Zugänge nach Aufforderung nicht bereitstellt oder technisch erforderliche Zugriffe verhindert, können sich vereinbarte Reaktions- und Leistungszeiten entsprechend verlängern.
- Bei konkreten Anhaltspunkten für eine erhebliche Gefährdung der IT-Sicherheit ist TriCom-IT berechtigt, einen Remote-Zugriff aus Sicherheitsgründen vorübergehend abzulehnen oder zu unterbrechen.
§ 10Datensicherung und Datenwiederherstellung
- Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Kunde für die regelmäßige, ordnungsgemäße und überprüfte Sicherung seiner Daten verantwortlich.
- Der Kunde hat insbesondere vor umfangreichen Änderungen, Migrationen, Wartungsarbeiten und vergleichbaren Eingriffen eine aktuelle Datensicherung sicherzustellen.
- Eine Datensicherung durch TriCom-IT ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
- Soweit TriCom-IT mit der Einrichtung, Überwachung oder Durchführung von Backup-Lösungen beauftragt wurde, richten sich Umfang, Aufbewahrungsdauer, Sicherungsintervalle und Wiederherstellungsleistungen nach der jeweiligen Leistungsbeschreibung oder dem jeweiligen SLA.
- Auch bei durch TriCom-IT erbrachten Backup-Leistungen hat der Kunde im Rahmen des Zumutbaren sicherzustellen, dass geschäftskritische Daten über geeignete Wiederherstellungsmöglichkeiten verfügen.
- Eine Garantie für die Wiederherstellbarkeit von Daten besteht nur, wenn eine entsprechende Beschaffenheitsvereinbarung ausdrücklich getroffen wurde.
§ 11Preise und Vergütung
- Es gelten die im jeweiligen Angebot oder Vertrag vereinbarten Preise.
- Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich sämtliche Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Leistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden gesondert berechnet.
- Bei nach Aufwand abzurechnenden Leistungen erfolgt die Abrechnung nach den vereinbarten oder, sofern keine individuellen Preise vereinbart wurden, nach den jeweils gültigen Stundensätzen von TriCom-IT.
- Reisezeiten, Fahrtkosten, Übernachtungskosten und sonstige Reisekosten werden nur berechnet, soweit dies vereinbart wurde oder sich aus dem Angebot ergibt.
- Für laufende Dauerschuldverhältnisse können Preisänderungen nur nach Maßgabe einer im jeweiligen Vertrag wirksam vereinbarten Preisänderungsklausel erfolgen.
§ 12Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
- Rechnungen sind, sofern im Angebot oder Vertrag nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des vollständigen Rechnungsbetrags auf dem von TriCom-IT angegebenen Konto.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB.
- Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
- Bei Zahlungsverzug ist TriCom-IT nach vorheriger angemessener Mahnung und, soweit erforderlich, Fristsetzung berechtigt, weitere Leistungen vorübergehend zurückzuhalten, soweit dem keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen.
- Bei erheblichen Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden kann TriCom-IT für noch nicht erbrachte Leistungen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
§ 13Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
- Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
- Die Aufrechnung mit Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis bleibt zulässig, soweit diese Gegenforderungen fällig und durchsetzbar sind.
- Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht und der Gegenanspruch fällig und durchsetzbar ist.
§ 14Eigentumsvorbehalt
- Gelieferte körperliche Waren, insbesondere Hardware, bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von TriCom-IT.
- Bei laufender Geschäftsbeziehung behält sich TriCom-IT das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis vor, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
- Der Kunde ist verpflichtet, Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und TriCom-IT unverzüglich über Zugriffe Dritter oder sonstige Beeinträchtigungen des Eigentums zu informieren.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist TriCom-IT nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.
§ 15Leistungsstörungen und höhere Gewalt
- TriCom-IT haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die auf Umständen beruhen, die TriCom-IT nicht zu vertreten hat.
- Hierzu gehören insbesondere höhere Gewalt, Naturereignisse, Krieg, behördliche Maßnahmen, großflächige Ausfälle von Telekommunikations- oder Energieversorgung, erhebliche Störungen bei Cloud- oder Hosting-Anbietern, Ausfälle von Vorlieferanten sowie sonstige unvorhersehbare und nicht von TriCom-IT zu vertretende Ereignisse.
- Dies gilt auch für erhebliche Cyberangriffe oder Sicherheitsvorfälle, soweit diese trotz angemessener und branchenüblicher Schutzmaßnahmen nicht verhindert werden konnten und außerhalb des Verantwortungsbereichs von TriCom-IT liegen.
- Die Regelungen dieses § 15 begründen keinen pauschalen Haftungsausschluss für eigene Pflichtverletzungen von TriCom-IT. Die Haftung richtet sich insoweit ausschließlich nach § 16.
- TriCom-IT wird den Kunden über wesentliche, länger andauernde Leistungshindernisse angemessen informieren.
- Dauert ein Leistungshindernis unangemessen lange an, sind beide Parteien berechtigt, den betroffenen Vertragsteil nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu kündigen oder vom Vertrag zurückzutreten.
§ 16Haftung
- TriCom-IT haftet unbeschränkt für Schäden:
- bei Vorsatz,
- bei grober Fahrlässigkeit,
- aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- aufgrund zwingender gesetzlicher Haftung,
- sowie bei einer ausdrücklich übernommenen Garantie, soweit die Garantie gerade die Haftung für den eingetretenen Schaden umfasst.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet TriCom-IT nur für den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.
- Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
- Im Übrigen ist die Haftung von TriCom-IT für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
- Soweit gesetzlich zulässig, haftet TriCom-IT bei leichter Fahrlässigkeit insbesondere nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder sonstige Folgeschäden, soweit diese nicht bereits als vertragstypischer und vorhersehbarer Schaden unter Absatz 2 fallen.
- Für Datenverlust haftet TriCom-IT im Rahmen der vorstehenden Regelungen nur in dem Umfang, der auch bei ordnungsgemäßer, dem Risiko angemessener Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.
- Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von TriCom-IT.
- Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit eine gesetzliche Haftung zwingend entgegensteht.
§ 17Gewährleistung und Mängelrechte
- TriCom-IT gewährleistet, dass die vereinbarten Leistungen zum Zeitpunkt der Übergabe bzw. Abnahme den vertraglich vereinbarten Anforderungen entsprechen.
- Bei Werkleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit in den individuellen Vertragsunterlagen keine wirksame abweichende Regelung getroffen wurde.
- Der Kunde hat erkennbare Mängel möglichst zeitnah nach Kenntnisnahme nachvollziehbar mitzuteilen. Kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflichten bleiben unberührt.
- TriCom-IT ist Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben.
- TriCom-IT ist berechtigt, nach eigener Wahl nachzubessern oder eine mangelfreie Ersatzleistung zu erbringen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
- Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl oder ist sie dem Kunden unzumutbar, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte auf Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu.
- Die Gewährleistung entfällt nicht allein deshalb, weil der Kunde oder ein Dritter Änderungen an Systemen vorgenommen hat. Sie entfällt jedoch, soweit ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Änderung und dem geltend gemachten Mangel besteht.
- Stellt sich im Rahmen einer Fehleranalyse heraus, dass kein von TriCom-IT zu vertretender Mangel vorliegt oder die Ursache aus dem Verantwortungsbereich des Kunden oder eines Dritten stammt, kann der hierfür entstandene Aufwand nach vorheriger entsprechender Information des Kunden berechnet werden.
§ 18Softwareentwicklung und Eigensoftware
- Bei individuell für den Kunden entwickelter Software richtet sich der geschuldete Funktionsumfang ausschließlich nach der vereinbarten Leistungsbeschreibung.
- Software wird grundsätzlich nicht für einen bestimmten vom Kunden gewünschten Zweck geschuldet, sofern dieser Zweck nicht ausdrücklich als Vertragsbestandteil vereinbart wurde.
- Änderungen, Erweiterungen und zusätzliche Funktionen nach Fertigstellung sind nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
- Soweit nicht anders vereinbart, verbleiben sämtliche Rechte an vorbestehenden Programmbestandteilen, Tools, Templates, Bibliotheken, Frameworks, Entwicklungsmethoden, Konzepten und von TriCom-IT entwickelten wiederverwendbaren Bestandteilen bei TriCom-IT.
- Individuell für den Kunden erstellte Ergebnisse dürfen vom Kunden im vertraglich vereinbarten Umfang genutzt werden. Umfang und Dauer der Nutzungsrechte richten sich nach dem jeweiligen Vertrag.
- Eine Herausgabe des vollständigen Quellcodes erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
- Soweit Open-Source-Komponenten oder Komponenten Dritter eingesetzt werden, gelten für diese die jeweiligen Lizenzbedingungen.
§ 19Drittsoftware und Herstellerbedingungen
- Bei Software, Lizenzen, Cloud-Diensten und sonstigen Produkten Dritter können zusätzliche Vertrags- und Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers gelten.
- Soweit der Kunde mit dem Hersteller selbst einen Vertrag schließt oder die Nutzung unmittelbar den Herstellerbedingungen unterliegt, gelten diese ergänzend bzw. vorrangig für die betreffende Leistung.
- Soweit TriCom-IT Software oder Leistungen Dritter im eigenen Namen verkauft, bleiben die gesetzlichen Pflichten von TriCom-IT als Vertragspartner unberührt.
- TriCom-IT ist nicht verpflichtet, Funktionen oder Änderungen eines Drittanbieters dauerhaft bereitzustellen, sofern diese nicht ausdrücklich Bestandteil der vertraglichen Leistung von TriCom-IT sind.
- Änderungen, Einschränkungen, Preisänderungen oder Einstellungen eines Drittanbieters, die außerhalb des Einflussbereichs von TriCom-IT liegen, begründen grundsätzlich keine Pflicht von TriCom-IT, die Leistung dauerhaft unverändert bereitzustellen.
- TriCom-IT wird den Kunden, soweit TriCom-IT hiervon rechtzeitig Kenntnis erlangt und dies zumutbar ist, über wesentliche Änderungen von Drittanbieterleistungen informieren.
§ 20SaaS-, Cloud- und Online-Leistungen
- Bei SaaS-, Cloud- und Online-Leistungen erhält der Kunde für die vereinbarte Vertragslaufzeit ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im vertraglich vereinbarten Umfang.
- Der Kunde darf Zugangsdaten nicht unbefugt an Dritte weitergeben.
- Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Lizenz- bzw. Nutzerzahlen einzuhalten.
- Zusätzliche Nutzer oder Lizenzen können, soweit verfügbar, hinzugebucht werden. Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
- Nicht mehr benötigte Lizenzen können nur nach Maßgabe der jeweiligen Vertragsbedingungen und gegebenenfalls der Herstellerbedingungen reduziert werden.
- Wartungsarbeiten, Updates und technisch erforderliche Anpassungen können zu vorübergehenden Einschränkungen der Verfügbarkeit führen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
- Soweit eine bestimmte Verfügbarkeit geschuldet ist, ergibt sich diese ausschließlich aus dem jeweiligen Vertrag oder SLA.
- Nach Vertragsende ist TriCom-IT nur zur Herausgabe oder Bereitstellung von Kundendaten verpflichtet, soweit dies vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Einzelheiten können in einem separaten Datenexport- oder Exit-Konzept geregelt werden.
§ 21Managed Services, Support und Wartung
- Bei Managed Services, Support- und Wartungsverträgen ergibt sich der konkrete Leistungsumfang aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder SLA.
- Ohne ausdrückliche SLA-Vereinbarung besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Reaktions-, Wiederherstellungs- oder Entstörungszeit.
- Supportleistungen umfassen nur die ausdrücklich vereinbarten Systeme, Produkte und Leistungen.
- Leistungen außerhalb des vereinbarten Supports können gesondert berechnet werden.
- Geplante Wartungsarbeiten dürfen innerhalb vereinbarter oder angemessener Wartungsfenster durchgeführt werden.
- Der Kunde stellt sicher, dass TriCom-IT zur Erbringung der vereinbarten Managed Services über die notwendigen Zugriffs- und Überwachungsmöglichkeiten verfügt.
§ 22IT-Sicherheit
- TriCom-IT erbringt IT-Sicherheitsleistungen nur im Umfang der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung.
- IT-Sicherheitsmaßnahmen können das Risiko von Sicherheitsvorfällen reduzieren, einen vollständigen Schutz vor Cyberangriffen, Schadsoftware, Datenverlust oder sonstigen Sicherheitsvorfällen jedoch nicht garantieren.
- Der Kunde bleibt für die organisatorischen und rechtlichen Anforderungen seines eigenen Geschäftsbetriebs verantwortlich.
- Der Kunde verpflichtet sich, sicherheitsrelevante Vorfälle, verdächtige Aktivitäten und bekannte Sicherheitsverletzungen unverzüglich an TriCom-IT zu melden, soweit diese Systeme oder Leistungen von TriCom-IT betreffen.
- Der Kunde ist verpflichtet, von TriCom-IT empfohlene Sicherheitsmaßnahmen, soweit diese nicht Bestandteil einer von TriCom-IT übernommenen Leistung sind, eigenverantwortlich umzusetzen oder deren Umsetzung ausdrücklich zu beauftragen.
§ 23KI- und automatisierte Leistungen
- Soweit TriCom-IT Leistungen unter Einsatz von Systemen künstlicher Intelligenz oder automatisierter Verarbeitung erbringt, richtet sich der konkrete Leistungsumfang nach dem jeweiligen Auftrag.
- Ergebnisse von KI-Systemen können fehlerhaft, unvollständig oder sachlich unzutreffend sein. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, stellen KI-generierte Ergebnisse keine verbindliche fachliche, rechtliche, steuerliche oder sonstige professionelle Beratung dar.
- Der Kunde ist verpflichtet, KI-generierte Ergebnisse vor einer geschäftlich oder rechtlich relevanten Verwendung angemessen zu prüfen.
- Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm bereitgestellten Daten und Inhalte rechtmäßig verarbeitet und für die vereinbarte Leistung verwendet werden dürfen.
- Soweit für die Leistung externe KI- oder Cloud-Anbieter eingesetzt werden, können deren Nutzungs- und Datenschutzbedingungen ergänzend gelten.
- Die gesetzlichen Haftungsregelungen gemäß § 16 bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
§ 24Nutzungsrechte
- Soweit nicht anders vereinbart, erhält der Kunde an von TriCom-IT bereitgestellter Software und digitalen Leistungen lediglich die zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen Nutzungsrechte.
- Eine Übertragung, Unterlizenzierung, Weitergabe oder kommerzielle Verwertung ist nur zulässig, soweit dies ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich gestattet ist.
- Rechte an vorbestehenden Programmbestandteilen, Tools, Templates, Bibliotheken, Methoden, Konzepten und sonstigen allgemeinen Arbeitsmitteln verbleiben bei TriCom-IT.
- Gesetzlich zwingende Rechte des Kunden bleiben unberührt.
§ 25Schutzrechte Dritter
- TriCom-IT wird bei von ihr selbst erstellten Leistungen nach ihrer Kenntnis keine vorsätzlichen Schutzrechtsverletzungen Dritter herbeiführen.
- Wird die vertragsgemäße Nutzung einer von TriCom-IT erstellten Leistung aufgrund eines rechtskräftig festgestellten Schutzrechts eines Dritten beeinträchtigt, ist TriCom-IT berechtigt, nach eigener Wahl:
- die Leistung so anzupassen, dass die Schutzrechtsverletzung entfällt,
- eine erforderliche Nutzungsberechtigung zu beschaffen oder
- eine gleichwertige Ersatzlösung bereitzustellen.
- Die Verpflichtungen dieses Abschnitts gelten nicht, soweit eine behauptete Schutzrechtsverletzung auf Vorgaben, Daten, Materialien oder Änderungen des Kunden oder auf vom Kunden verlangte Kombinationen mit Leistungen Dritter zurückzuführen ist.
§ 26Vertraulichkeit
- Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln.
- Als vertraulich gelten insbesondere technische Informationen, Zugangsdaten, Geschäftsgeheimnisse, interne Prozesse, Kundendaten, Sicherheitsinformationen, Konzepte, Angebote und nicht öffentlich zugängliche Projektunterlagen.
- Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die:
- öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf einer Pflichtverletzung beruht,
- dem Empfänger bereits rechtmäßig bekannt waren,
- von einem Dritten rechtmäßig und ohne Geheimhaltungspflicht übermittelt wurden oder
- aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
- Die Vertraulichkeitspflichten bestehen über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort, soweit dies zum Schutz der jeweiligen Informationen erforderlich ist.
§ 27Datenschutz und Auftragsverarbeitung
- Beide Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
- Soweit TriCom-IT personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der entsprechenden Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO, soweit ein solcher gesetzlich erforderlich ist.
- Der Auftragsverarbeitungsvertrag und gegebenenfalls weitere datenschutzrechtliche Vereinbarungen werden Bestandteil der jeweiligen Vertragsbeziehung.
- TriCom-IT ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Leistungen geeignete Unterauftragnehmer einzusetzen, soweit dies datenschutzrechtlich zulässig und im jeweiligen Auftragsverarbeitungsvertrag berücksichtigt ist.
- Der Kunde bleibt Verantwortlicher für die Rechtmäßigkeit der von ihm veranlassten Verarbeitung personenbezogener Daten und für die Rechtmäßigkeit der von ihm an TriCom-IT übermittelten Daten.
- TriCom-IT verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen einer Auftragsverarbeitung grundsätzlich nur auf dokumentierte Weisung des Kunden, soweit nicht eine gesetzliche Verpflichtung zur Verarbeitung besteht.
§ 28Projektunterlagen und Dokumentation
- Von TriCom-IT erstellte allgemeine Vorlagen, Methoden, Konzepte, Muster, Tools und sonstige Arbeitsmittel bleiben Eigentum bzw. geistiges Eigentum von TriCom-IT, soweit daran entsprechende Rechte bestehen.
- Individuell für den Kunden erstellte Dokumentationen und Projektergebnisse dürfen vom Kunden im Rahmen des Vertragszwecks genutzt werden.
- Eine Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, soweit dies zur bestimmungsgemäßen Nutzung erforderlich ist oder ausdrücklich vereinbart wurde.
- Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
§ 29Referenznennung
- TriCom-IT darf den Kunden nur dann als Referenz, mit Namen, Logo oder Unternehmenskennzeichen nennen, wenn der Kunde hierzu zuvor ausdrücklich zugestimmt hat.
- Umfang und Dauer einer solchen Zustimmung können individuell vereinbart werden.
- Der Kunde kann eine erteilte Zustimmung für die Zukunft widerrufen, soweit keine anderslautende individuelle Vereinbarung getroffen wurde.
§ 30Laufzeit und Kündigung von Dauerschuldverhältnissen
- Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich vorrangig aus dem jeweiligen Vertrag, Angebot oder SLA.
- Soweit dort keine Regelung zur Kündigung getroffen wurde, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
- Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Eine Kündigung kann, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist, in Textform, insbesondere per E-Mail, erfolgen.
- Mit Beendigung des Vertrags endet grundsätzlich das Recht des Kunden zur Nutzung von Leistungen, für die nur ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht eingeräumt wurde.
- Bereits erbrachte Leistungen und bis zum Vertragsende angefallene Vergütungen bleiben von der Kündigung unberührt.
§ 31Herausgabe und Löschung von Daten nach Vertragsende
- Nach Beendigung eines Vertrags hat der Kunde Anspruch auf Herausgabe seiner Daten, soweit dies vereinbart, technisch möglich und gesetzlich erforderlich ist.
- Soweit ein Datenexport vereinbart wurde, trägt der Kunde die hierfür vereinbarte Vergütung.
- Nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen und vereinbarter Übergangsfristen ist TriCom-IT berechtigt, beim Kunden gespeicherte Daten zu löschen, soweit keine gesetzlichen oder vertraglichen Gründe entgegenstehen.
- Soweit personenbezogene Daten im Rahmen einer Auftragsverarbeitung verarbeitet werden, richtet sich die Rückgabe oder Löschung nach den Regelungen des jeweiligen Auftragsverarbeitungsvertrages.
- Einzelheiten können in einem gesonderten Exit- oder Datenlöschungskonzept vereinbart werden.
§ 32Änderungen dieser AGB
- TriCom-IT ist berechtigt, diese AGB für zukünftige Vertragsabschlüsse zu ändern.
- Für bereits bestehende Vertragsverhältnisse gelten Änderungen dieser AGB nur, wenn sie wirksam vereinbart oder gesetzlich zulässig in den bestehenden Vertrag einbezogen werden.
- Änderungen bestehender Vertragsverhältnisse aufgrund dieser AGB sind nur zulässig, soweit sie aufgrund gesetzlicher Änderungen, neuer zwingender Rechtsprechung, technischer Entwicklungen oder organisatorischer Änderungen erforderlich sind und den Kunden nicht unangemessen benachteiligen.
- Änderungen werden dem Kunden in Textform mitgeteilt.
- Eine automatische Zustimmung des Kunden durch bloßes Schweigen wird nicht vereinbart.
§ 33Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Erfüllungsort für die Leistungen von TriCom-IT ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von TriCom-IT.
- Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz von TriCom-IT.
- TriCom-IT bleibt jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
§ 34Anwendbares Recht
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
- Zwingende gesetzliche Vorschriften des Staates, in dem der Kunde seinen Sitz hat, bleiben unberührt, soweit deren Anwendung gesetzlich vorgeschrieben ist.
§ 35Salvatorische Klausel
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
- Soweit eine ergänzende Vereinbarung rechtlich zulässig ist, werden die Parteien eine Regelung vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt.
§ 36Schlussbestimmungen
- Diese AGB gelten ab dem oben angegebenen Stand für alle Verträge, in die sie wirksam einbezogen wurden.
- Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
- Änderungen und Ergänzungen individueller Verträge können, soweit gesetzlich zulässig und nicht ausdrücklich eine strengere Form vereinbart wurde, in Textform erfolgen.